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BGH, 17.10.1956 - V ZR 249/55 |
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- BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52
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Auszug aus BGH, 17.10.1956 - V ZR 249/55
Zutreffend geht das Oberlandesgericht von dem Begriff der Geschäftsgrundlage aus, wie er in der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone und der Bundesgerichtshof im wesentlichen angeschlossen haben (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1953, V ZR 72/52, Lind-Möhr BGB § 242 [B b] Nr. 18 = NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] und die dort angeführten weiteren Entscheidungen) entwickelt worden ist. - BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
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Auszug aus BGH, 17.10.1956 - V ZR 249/55
In der Rechtsprechung (RG JW 1936, 987; HRR 1937 Nr. 1217; BGH vom 3. Oktober 1952, I ZR 8/52, Lind-Möhr BGB Nr. 2 zu § 284) ist allerdings anerkannt, daß derjenige, der durch eigenes Verschulden die Geschäftsgrundlage beseitigt hat, sich im allgemeinen auf deren Fortfall nicht berufen kann. - BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55
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Auszug aus BGH, 17.10.1956 - V ZR 249/55
In besonders gelagerten Fällen können die Wirkungen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch dann eintreten, wenn der Schuldner durch eigene Entschließung den Wegfall der Geschäftsgrundlage herbeigeführt hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1956, V ZR 87/55).